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Im Hessischen Naturschutzgesetz sind verschiedene Arten von Schutzgebieten definiert. Im einzelnen sind festgelegt: Geschützte Landschaftsbestandteile, Landschafts- und Naturschutzgebiete. Geschützte Landschaftsbestandteile sind für den Naturpark Hoher Vogelsberg nicht ausgewiesen, dagegen gehört er in seiner Gesamtheit zum Landschaftsschutzgebiet 'Vogelsberg-Hessischer Spessart', in dem wiederum einzelne Bereiche den Bestimmungen über Naturschutzgebiete unterliegen

Bild: Naturschutzgebiet Ernstberg oberhalb Sichenhausen.
Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein beson- derer Schutz von Natur und Landschaft
- zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, - wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes, oder
- wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist.
In einem Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, das Landschaftsbild verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.
Das großflächige Landschaftsschutzgebiet 'Vogelsberg - Hessischer Spessart' besteht seit dem Jahr 1975. Es erstreckt sich auf den Landkreis Gießen, den Main-Kinzig-Kreis, den Vogelsbergkreis und den Wetteraukreis und umfasst den gesamten Bereich des Naturparks mit Ausnahme der Ortslagen.
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